Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte
Aufnahme einer Verpflichtungserklärung für Besuchsaufenthalte
Eine Verpflichtungserklärung muss abgegeben werden, wenn ein Besucher aus einem Drittstaatenland einreist. Die Person, die sich verpflichtet (meist ein Verwandter oder Bekannter), kommt dadurch für alle Kosten auf, die während des Aufenthalts in Deutschland anfallen (einschließlich der Kosten für eventuelle Krankenbehandlung, Sozialleistungen und Rückführung in das Heimatland). Details einblenden
Im Rahmen der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung wird die Bonität des Einladenden geprüft und dessen Unterschrift beglaubigt.
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Mietvertrag oder Nachweis über Wohneigentum
bei Arbeitnehmern außerdem:
- aktuelle Einkommensnachweise des Gastgebers (Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate bzw. aktuelle Rentenbescheide) sowie des Ehepartners und der im Haushalt lebenden Kinder
- Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers des Gastgebers über ein unbefristetes und ungekündigtes Arbeitsverhältnis (nicht älter als 4 Wochen)
bei Selbständigen und Freiberuflern:
- Bescheinigung des Steuerberaters über das tatsächliche Nettoeinkommen (nach Abzug von Sozialabgaben/Ausgaben für private Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, etc) im letzten Quartal
- Erklärung des Steuerberaters, dass eine Auflösung / Liquidation des Betriebes nicht erkennbar ist
Kosten
29,00 €
Bearbeitungsdauer
30 Minuten zuzüglich Wartezeit
Weitere Informationen finden Sie hier
Hinweis
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