Serviceübersicht
Recht, Sicherheit und Ordnung
Über den Link gelangen Sie zum Online-Antrag für das Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz.
Hier können Sie online auf der Internetseite der Polizei NRW einen Hinweis geben.
Hier können Sie online auf der Internetseite der Polizei NRW eine Anzeige erstatten.
Hier können Sie die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz beantragen.
Hier können Sie die Erteilung oder Verlängerung der Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz beantragen.
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse beantragen.
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- Für die Auskunft werden die eID des Personalausweises und ein kompatibles Lesegerät oder NFC am mobilen Endgerät benötigt.
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- Das Bezahlen ist online möglich.
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- Dieses Symbol weist auf einen externen Link hin. Eine Antragsabwicklung im Portal ist nicht möglich.
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Sie können viele der hier angebotenen Dienste auch ohne Anmeldung nutzen, jedoch bietet die Anmeldung für Sie den Vorteil, dass die von Ihnen angegebenen persönlichen Daten (beispielsweise Name, Adresse und Telefonnummer) bereits automatisch in die Formulare eingegeben werden. Darüber hinaus steht Ihnen als angemeldeter Benutzer eine Übersicht Ihrer gestellten Anträge und Anfragen zur Verfügung.