Bildung und Teilhabe - Bestätigung der Schule zum Antrag auf Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Klassenfahrten
Hinweise zu diesem Service
Hier bescheinigen Schulen die Kosten für Schulausflüge/Klassenfahrten.
Informationen zur Dienstleistung
Es werden die Kosten von Tagesausflügen in Schulen und für mehrtägige Klassenfahrten übernommen.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
- Klassenfahrt im Sinne der Schulwanderrichtlinien
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
- Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Schule)
- Bescheinigung der Schule über die Teilnahme an der Klassenfahrt (Vordruck)
- Informationsschreiben der Schule über die Klassenfahrt
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Weitere Informationen finden Sie hier
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