Bildung und Teilhabe - Antrag zum persönlichen Schulbedarf
Hier stellen Sie den Antrag auf Leistungen für den persönlichen Schulbedarf (Schulbedarfspaket).
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 3 Monaten.
Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen oder Nachfragen über den Eingang von Unterlagen ab. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Damit Kinder mit den nötigen Schulmaterialien (Tornister, Stifte, Geodreieck usw.) ausgestattet sind, wird den Kindern zwei Mal jährlich ein Zuschuss gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 EURO und im Februar 58 EURO, insgesamt 174 EURO. Die Fortschreibung der Beträge erfolgt entsprechend der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung. Hierdurch werden alle anfallenden Anschaffungen von Schulmaterialien abgegolten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Pauschale Geldleistung an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein-/berufsbildenden Schule
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung für Erstklässer
- Schulbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Hinweis
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