Bildung und Teilhabe - Bescheinigung des Veranstalters von sozialen und kulturellen Leistungen
Hier bescheinigen Veranstalter von sozialen und kulturellen Leistungen die Teilnahme.
Aus Praktikabilitätsgründen können Sie alternativ hier auch die Bescheinigung als PDF-Formular herunterladen: Formular
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 3 Monaten.
Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen oder Nachfragen über den Eingang von Unterlagen ab. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel oder Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel der Beitrag für den Sportverein oder für die Musikschule in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich bis zu einem Höchstbetrag von 180 € jährlich übernommen.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 18 Jahren
- Teilnahme an gemeinschaftlichen sportlichen, sozialen oder kulturellen Aktivitäten (Vereine, Verbände, Institutionen)
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung über die Teilnahme, Mitgliedschaft (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer
- Bescheinigung über die Teilnahme, Mitgliedschaft (Vordruck)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Hinweis
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