Parkausweis Handwerksbetrieb oder sozialer Dienst - Antrag auf Erteilung
Ausstellen von Parkausweisen für Handwerksbetriebe und soziale Dienste, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben: Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle
Der Parkausweis für Handwerksbetriebe oder soziale Dienste kann nur von Firmen/Unternehmen beantragt werden, die ihren Firmensitz in einer der folgenden Kommunen haben:
Balve - Halver - Herscheid - Kierspe - Meinerzhagen - Nachrodt-Wiblingwerde - Neuenrade - Schalksmühle.
Er ist eine Ausnahmegenehmigung zum:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen (Zeichen 286 / 290 StVO),
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- Parken auf Bewohnerparkplätzen.
Die Parkdauer gilt für Handwerksbetriebe unbefristet, für soziale Dienste ist sie auf zwei Stunden befristet.
Im Parkausweis können bis zu fünf Fahrzeuge eingetragen werden, genutzt werden kann er aber immer nur im Original, d.h. für ein Fahrzeug.
Der Parkausweis kann für den Regierungsbezirk Arnsberg und für alle anderen Regierungsbezirke in NRW ausgestellt werden.
Die Gültigkeit des Parkausweises ist auf ein Jahr begrenzt.
Notwendige Unterlagen
- Antrag - siehe unten
- Kopie der Gewerbeanmeldung (Gewerbeschein/Handwerkskarte)
- Kennzeichen angeben für Fahrzeuge, die im Märkischen Kreis zugelassen sind
- Kopien der Fahrzeugscheine/Zulassungsbescheinigungen Teil 1 für Fahrzeuge, die nicht im Märkischen Kreis zugelassen sind
Kosten
Bearbeitungsdauer
Formulare & Broschüren
Hinweis
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