Terminvereinbarung - Elterngeldstelle
Elterngeld erhalten grundsätzlich alle Eltern, die sich Zeit für Ihr Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten.
Besucher der Elterngeld-Sprechstunde benötigen für ihr Anliegen einen Termin.
Sprechzeiten der Elterngeldstelle:
montags bis freitags: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Sämtliche Elterngeld-Formulare sind numerisch aufgebaut, sodass auch telefonisch eine präzise und einzelfallbezogene Elterngeldberatung stattfinden kann.
Die Bearbeitung der Elterngeldanträge richtet sich immer nach dem Familiennamen des Kindes:
Ansprechpartner | Telefon | Buchstabe |
Frau Hilz | 02351/966-6843 | A, C, D |
Frau Klehm | 02351/966-5920 | B, F, I |
Frau Müller | 02351/966-5921 | H, N, Y |
Frau Isenberg | 02351/966-6840 | K |
Frau Pawlowski | 02351/966-6844 | M, T |
Frau Holz | 02351/966-6853 | P, Z, V |
Frau Eick-Heuckelbach | 02351/966-6845 | R, J, Q |
Frau Pauls | 02351/966-6849 | S |
Frau Rüsche | 02351/966-6956 | O, U |
Frau Hoke | 02351/966-5919 | G, L, X |
Frau Schüttler | 02351/966-6848 | W, E |
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens kann es derzeit zu einer längeren Bearbeitungszeit kommen. Von zwischenzeitlichen Anfragen über den Bearbeitungsstand oder über den Eingang von Unterlagen bitten wir möglichst Abstand zu nehmen. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
In dringenden Angelegenheiten schicken Sie uns bitte eine kurze E-Mail (mit Angabe des Namens und des Geburtsdatums des Kindes ; ggf. Aktenzeichen der Elterngeldstelle) an elterngeld@maerkischer-kreis.de.
Die Antragstellung erfolgt Online über folgenden Link: https://familienportal.nrw/elterngeld
Allerdings müssen die erforderlichen Unterlagen zurzeit noch auf dem postalischen Weg nachgereicht werden.
Sofern Ihnen die Onlineantragstellung nicht möglich sein sollte, können Sie den Antrag auch auf dem Postweg einreichen (Antragsformular s.u.).
Notwendige Unterlagen
- Antragsformular
- Original-Geburtsurkunde für die "Beantragung von Elterngeld"
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen/Besoldungsmitteilungen (Kopien) der letzten 12 Monate vor der Geburt / vor Beginn der Mutterschutzfrist (falls vorhanden) inkl. aller dazugehörigen Nachverrechnungen
- Bei Bezug von Mutterschaftsgeld: Nachweis über die Höhe und Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld
- Bei Ausländern: Aufenthaltstitel (Kopie der Vorder- und Rückseite)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Unterlagen bitte nicht zusammenheften oder in Plastikhüllen verpacken.
Kontoänderungen ausschließlich schriftlich mit Unterschrift der Empfängerin/des Empfängers der Leistung (E-Mail nicht ausreichend!)
Kosten
keine
Formulare & Broschüren
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Elterngeld - Antrag
Dateigröße: 160,0 Kilobytes -
Elterngeld - Erläuterungen zum Antrag
Dateigröße: 202,4 Kilobytes -
Elterngeld - Erklärung für Alleinerziehende
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Elterngeld - Angaben zu Steuern und Sozialabgaben bei Selbstständigkeit
Dateigröße: 308,4 Kilobytes -
Elterngeld - Angaben zu Steuern und Sozialabgaben bei Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands
Dateigröße: 300,7 Kilobytes -
Elterngeld - Gewinnermittlung vor Geburt
Dateigröße: 774,4 Kilobytes -
Elterngeld - Gewinnermittlung nach Geburt
Dateigröße: 814,6 Kilobytes -
Elterngeld Antrag - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 70,6 Kilobytes
Externe Links
- Elterngeldrechner (bei Geschwisterkindern mit enger Geburtenfolge kann der Rechner zu abweichenden Ergebnissen führen)
- Bundesfamilienministerium: Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
- Leitfaden zum Mutterschutzgesetz
- Bundesfamilienministerium - Elterngeld
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
- Häufige Fragen
Hinweis
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