Katasterauszüge - Bestellungen von Bürgern
Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch für Eigentümer und andere Berechtigte. Die Auszüge können in Papierform oder in digitaler Form erstellt werden.
Grundsteuerreform - Informationen für Eigentümer werden von der Finanzverwaltung online bereitgestellt
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Finanzverwaltung NRW hat für die Feststellungserklärung der neuen Grundsteuer 2022 das Grundsteuerportal veröffentlicht : https://grundsteuer-geodaten.nrw.de/
Hier können Sie die Informationen für Ihre Grundstücke bequem online abrufen. Weitere Erklärungen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal
Die Durchführung der Grundsteuerreform liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Katasterbehörde.
Die Nutzung von Geodaten ermöglicht es, Sachverhalte und Informationen räumlich darzustellen und miteinander zu verschneiden. Daraus ergeben sich neue Perspektiven auf den Raum. Diese neuen Perspektiven helfen dabei, Raumausschnitte ganzheitlicher zu untersuchen und zu präsentieren. Ferner ergeben sich daraus oft positive Effekte für politische Entscheidungsprozesse. Besonders Themenfelder wie Umwelt, Energieversorgung und Bauleitplanung profitieren von der Darstellung in der räumlichen Ebene. Schauen Sie sich gerne die weiteren interessanten Anwendungen im Geodatenportal des Märkischen Kreises an, die über den Bereich der Grundsteuerreform hinausgehen: https://gdi2.maerkischer-kreis.de/index.html
Amtliche Auszüge werden zur Vorlage bei Notaren, Banken und anderen Behörden benötigt. Sie können schriftlich oder vor Ort im Kundenzentrum beantragt werden.
Ein vom Bauamt geforderter qualifizierter Lageplan zum Baugesuch (mit Angaben von Gebäuden und Gebäudehöhen) wird nach zusätzlicher örtlicher Messung i.d.R. von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angefertigt. Informationen hierzu geben Architekten und die örtlichen Bauämter.
Die Auszüge können schriftlich oder vor Ort im Kundenzentrum im Kreishaus Lüdenscheid beantragt werden.
Die Abgabe von Eigentumsangaben erfolgt aus Datenschutzgründen nur bei Darlegung eines berechtigten Interesses. Das berechtigte Interesse liegt z.B. bei Eigentümern vor.
Nicht amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte können im Internet kostenfrei selbst erstellt werden.
Sie können einen maßstabsunabhängigen digitalen Kartenauszug in den Formaten NAS, DXF und SHAPE über unsere OpenData Seite gebührenfrei herunterladen.
Wichtiger Hinweis!
Einige kommerzielle Internetportale bieten ein Online-Bestellverfahren für Liegenschaftskarten an. Dabei handelt es sich jedoch nicht um amtliche Auszüge.
Die Auszüge sehen amtlichen Auszügen aus dem Liegenschaftskataster täuschend ähnlich. Dass es sich nicht um einen amtlichen Auszug handelt, wird meist erst bemerkt, wenn der vermeintlich "amtliche Auszug" bei Behörden vorgelegt wird, die Behörden diesen aber nicht akzeptieren. Der Auszug ist dann aber schon bezahlt.
Amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhalten Sie nur bei den zuständigen Vermessungs- und Katasterämtern!
Notwendige Unterlagen
Formloser schriftlicher Antrag mit Angabe der gewünschten Gebietsausdehnung.
Kosten
Bereitstellung durch Personal
Je Standardausgabe aus dem Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS, gegebenenfalls einschließlich einer amtlichen Beglaubigung
a) bis einschließlich DIN A3
Gebühr: 30 Euro
b) größer als DIN A3
Gebühr: 60 Euro
c) zur Erstausfertigung beantragte Mehrausfertigung unabhängig vom Format Gebühr: 10 Euro
Als Ausdruck oder PDF-Datei
Bearbeitungsdauer
durchschnittlich 2-3 Arbeitstage
Formulare & Broschüren
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Katasterauszüge
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Geodaten - Nutzungsbedingungen
Dateigröße: 108,2 Kilobytes -
Liegenschaftskataster - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 24,2 Kilobytes
Externe Links
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