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Hygiene in Einrichtungen

Hinweise zu diesem Service

Zentrale Aufgabe des Infektionsschutzes ist es Einwohner und Einwohnerinnen vor Krankheiten zu schützen. Aus diesem Grund werden verschiedene Arten von Betrieben beim Gesundheitsamt registriert, um infektionshygienische Begehungen durchführen zu können.  

Zu diesen Einrichtungen gehören alle Betriebe, die eine in § 1 der Hygieneverordnung genannten Tätigkeiten ausüben. Diese Betriebe müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden.

Hier können Sie online eine Anmeldung bzw. Abmeldungen Ihrer Einrichtung durchführen.

Hinweis

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