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Unterhaltsvorschuss - Antrag

Hinweise zu diesem Service
Hier können Sie online einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) stellen.

Sie können den Antrag auf Unterhaltsvorschuss jetzt auch online stellen.

Notwendige Unterlagen

Bei allen Anträgen für Kinder von 0 – 17 Jahren:

  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung/Freizügigkeitsbescheinigung in Kopie
  • Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
  • ggf. Vaterschaftsfeststellung in Kopie
  • ggf. Unterhaltstitel (Urteil, Vergleich, Verpflichtungserklärung, schriftliche Vereinbarung) in Kopie
  • ggf. Scheidungsurteil in Kopie
  • ggf. Schriftverkehr Ihres Rechtsanwaltes über die Unterhaltsdurchsetzung für das Kind beim anderen Elternteil in Kopie
  • ggf. Ihr Schriftverkehr über die Unterhaltsdurchsetzung für das Kind beim anderen Elternteil in Kopie


Zusätzlich bei Anträgen für Kinder von 12 – 17 Jahren:

  • beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II (ALG II, „Hartz IV“) den zuletzt erhalte-nen Bescheid des Jobcenters
  • Fragebogen der Unterhaltsvorschuss-Stelle (rosa bei Zusendung, weiß auf der Homepage)


Zusätzlich bei Anträgen für Kinder von 15 – 17 Jahren:

  • Beim Besuch einer allgemeinbildenden Schule eine aktuelle Schulbescheinigung des jeweiligen Schuljahres
  • Im Fall einer Ausbildung den Ausbildungsvertrag sowie die aktuelle Gehaltsabrech-nung, aus welcher der Nettoverdienst ersichtlich ist
  • Wenn keine allgemeinbildende Schule besucht und keine Ausbildung absolviert wird, Nachweise über sämtliche Einkünfte des Kindes (z.B. jede selbständige und unselbständige Arbeit, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Zinserträge usw.)

Hinweis

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