Masernschutz - Registrierungsformular zur Meldung des Immunitätsnachweises gegen Masern gem. § 20 IfSG
Meldepflicht und Meldewege
Das Masernschutzgesetz soll insbesondere dazu dienen den Schutz vor Masern in Gemeinschaftseinrichtungen, Kindergärten, Schulen und auch medizinischen Einrichtungen zu fördern.
Die Leitungen der entsprechenden Einrichtungen wurden durch das Infektionsschutzgesetz verpflichtet alle von der Impfpflicht betroffenen Personen dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden, wenn der durch das Gesetz geforderte Impfnachweis nicht fristgerecht bei der Einrichtungsleitung vorgelegt wurde.
Es sind folgende Vorlagefristen zu beachten:
- unverzüglich, wenn die Personen bereits seit dem 01.03.2020 in den betroffenen Einrichtungen betreut, untergebracht oder tätig sind und
- Vor Beginn einer Betreuung oder eines Tätigwerdens in den betroffenen Einrichtungen.
Infoschreiben erhalten – Was nun? || Received an information letter - what now?
Bitte digital über den QR-Code, per Mail oder schriftlich einreichen:
- Vorderseite des Impfpasses mit Name und Geburtsdatum
- Nachweis über zwei Masernimpfungen
Weitere Informationen in verschiedenen Sprachen finden Sie hier!
Please submit digitally via QR code, by E-mail or in writing:
- front page of vaccination certificate with name and date of birth
- proof of two measles vaccines
Translations into other languages - Received an information letter - what now?
Kontakt per Email
Kontakt
58762 Altena
Hinweis
Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.