Fahrlehrererlaubnis und Fahrschulerlaubnis
Hinweise zu diesem Service
Im Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Sie die Erteilung einer Fahrlehrererlaubnis und Fahrschulerlaubnis beantragen.
Informationen zur Dienstleistung
Erteilung und Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis für Fahrlehrer
Erteilungsvoraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- geistig, körperlich und fachlich geeignet und es liegen keine Tatsachen vor, die die Person für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen (zentrales Verkehrsregister)
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung
- die Fahrerlaubnis der Klassen A
Weitere Informationen finden Sie hier
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