Bildung und Teilhabe - Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten
Hier können Sie einen Antrag auf Übernahme der Schülerfahrtkosten stellen.
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 3 Monaten.
Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen oder Nachfragen über den Eingang von Unterlagen ab. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben in besonderen Fällen erstattet.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Keine Kostenübernahme durch den Schulträger
(es gelten bei der Entscheidung über den Antrag auf Fahrtkostenerstattung aus dem Bildungspaket hinsichtlich der Wegstrecke die gleichen Kriterien wie bei der Entscheidung durch den Schulträger - die Schülerfahrkostenverordnung NRW)
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Schulbescheinigung zum Schulbesuch
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Fahrkarten
- Wurde ein Antrag an den Schulträger abgelehnt: Ablehnungsbescheid
- Wird nicht die nächstgelegene Schule besucht: Bescheid der nächstgelegenen Schule über die Ablehnung der Aufnahme
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Hinweis
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