Bildung und Teilhabe - Abrechnungsbogen des Leistungsanbieters auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung
Hier füllt der Leistungsanbieter den Abrechnungsbogen auf Kostenübernahme der Mittagsverpflegung aus.
Aus Praktikabiliätsgründen können Sie alternativ hier auch den Abrechnungsbogen als PDF-Formular herunterladen: Formular
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 3 Monaten.
Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen oder Nachfragen über den Eingang von Unterlagen ab. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Die Kosten für ein gemeinsames Mittagessen werden komplett übernommen, wenn Kita, Schule oder Hort ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter. In Ausnahmefällen können die tatsächlichen Kosten auch an die Eltern erstattet werden.
Voraussetzung:
- Alter unter 25 Jahren
- Besuch einer allgemein- / berufsbildenden Schule
- Besuch einer Kindertageseinrichtung
- Betreuung in einer anerkannten Kindertagespflege
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- Bescheinigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung oder der anerkannten Kindertagespflege über die Teilnahme an der Mittagsverpflegung (Vordruck)
- bei Erstattung
- Nachweis der gezahlten Beträge (Kontoauszüge, Quittung)
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege
- Abrechnungsbogen (Vordruck)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Hinweis
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