Bildung und Teilhabe - Bestätigung der Kindertageseinrichtung für Ausflüge einer Kindertageseinrichtung
Hier bescheinigen Einrichtungen notwendige Angaben zum Antrag auf Kostenübernahme für Ausflüge aus Kindertageseinrichtungen.
Aus Praktikabilitätsgründen können Sie alternativ hier auch die Bescheinigung als PDF-Formular herunterladen: Formular
Aufgrund eines erhöhten Antragsaufkommens liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 3 Monaten.
Bitte sehen Sie daher von Sachstandsanfragen oder Nachfragen über den Eingang von Unterlagen ab. Sie erhalten unaufgefordert Nachricht.
Es werden die Kosten von Ausflügen in Kindertageseinrichtungen finanziert.
Antragberechtigt:
- Personen, die Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld beziehen nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Leistungsart:
- Direktzahlung der tatsächlichen Kosten an den Leistungsanbieter
- Erstattung der tatsächlichen Kosten an den Antragsteller
Voraussetzung:
- Besuch einer Kindertagesstätte
- Unternehmung außerhalb der Einrichtung
Unterlagen:
- Bescheid über Kinderzuschlag und / oder Wohngeld und Kindergeld
- bei Erstattung
- Nachweis der Vorleistung (Kontoauszüge, Quittung)
- Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
- bei Direktzahlung an Leistungserbringer (die Kindertageseinrichtung)
- Bescheinigung der Kindertageseinrichtung über die Teilnahme an dem Ausflug (Vordruck)
Bei der ersten Antragstellung für eine Leistung aus dem Bildungspaket sollte auch das Formular mit allgemeinen Angaben ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Folgeanträge wird dadurch deutlich beschleunigt.
Hinweis
Mit Klick auf den Button werden Sie auf eine externe Seite weitergeleitet.