Fischerprüfung - Antrag auf Ausnahmegenehmigung
Termine nächste Fischerprüfung im Märkischen Kreis:
Mittwoch, 08. November 2023 (08.00 Uhr, 10.00 Uhr, 13.00 Uhr)
Donnerstag, 09. November 2023 (08.00 Uhr, 10.00 Uhr, 13.00 Uhr)
Freitag, 10. November 2023 (08.00 Uhr, 10.00 Uhr)
8 Prüfungen insgesamt
Der Prüfungsablauf dauert insgesamt ca. 2 Stunden.
Standort: ausschließlich Kreishaus Lüdenscheid, Raum 137 (Heedfelder Str. 45, in 58509 Lüdenscheid
Den Link zum Online-Antrag „Fischerprüfung - Zulassung“ finden Sie dann unter der nachstehenden Rubrik „Formulare und Broschüren“.
Fischerprüfungen 2024
Frühjahr:
13.05.2024 (KH Lüdenscheid – Raum 136)
14.05.2024 (KH Lüdenscheid – Raum 136)
15.05.2024 (Ständesaal Altena)
16.05.2024 (Ständesaal Altena)
17.05.2024 (Ständesaal Altena)
- Die Freischaltung zur Anmeldung für die „Frühjahrsprüfung“ erfolgt vom 19.02.2024 - 12.04.2024
(Anmeldeschluss 12.04.2024!) Den Link zum Online-Antrag „Fischerprüfung - Zulassung“ finden Sie dann unter der nachstehenden Rubrik „Formulare und Broschüren“.
Herbst:
04.11.2024 (KH Lüdenscheid – Raum 136)
05.11.2024 (KH Lüdenscheid – Raum 136)
06.11.2024 (Ständesaal Altena)
07.11.2024 (Ständesaal Altena)
08.11.2024 (Ständesaal Altena)
- Die Freischaltung zur Anmeldung für die „Herbstprüfung“ erfolgt vom 02.08.2024 - 04.10.2024
(Anmeldeschluss 04.10.2024!) Den Link zum Online-Antrag „Fischerprüfung - Zulassung“ finden Sie dann unter der nachstehenden Rubrik „Formulare und Broschüren“.
Notwendige Unterlagen
Die Fischerprüfung kann ab dem Alter von 14 Jahren abgelegt werden.
Im Online-Antragsverfahren müssen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass als Foto/Scan hochladen.
Kosten
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 50,00 € wird direkt im Online-Antragsverfahren per E-Payment (PayPal oder Giropay) entrichtet. Eine Barzahlung am Prüfungstag ist ausgeschlossen.
Für Teilnehmer, die den schriftlichen Teil bereits bestanden haben und die Prüfung wiederholen, ist eine Prüfungsgebühr in Höhe von 30,00 € fällig. Beachten Sie hierbei, dass ein Nachweis über den bestandenen schriftlichen Teil am Prüfungstag vorzulegen ist.
Bearbeitungsdauer
Hat der Prüfungsteilnehmer die Fischerprüfung in allen Prüfungsteilen bestanden wird ihm das Fischerprüfungszeugnis direkt im Anschluss ausgehändigt.
Die Bearbeitungsdauer von Ausnahmegenehmigungen und Zweitschriften des Fischerprüfungszeugnisses beträgt ca. 1 Woche.