Grabungserlaubnis - Antrag auf Erteilung
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Erteilung einer Grabungserlaubnis durch die Obere Denkmalbehörde für die beabsichtigte Grabung oder Bergung von Bodendenkmälern.
Informationen zur Dienstleistung
Grabungserlaubnis - Obere Denkmalbehörde
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Erteilung einer Grabungserlaubnis durch die Obere Denkmalbehörde für die beabsichtigte Grabung oder Bergung von Bodendenkmälern. Eine Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die beabsichtigte Grabung oder Bergung Bodendenkmäler oder die Erhaltung von Quellen für die Forschung nicht gefährdet.
Die Erlaubnis zur Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metalldetektoren wird regelmäßig nur unter Einschränkungen (Nebenbestimmungen) erteilt. Die Nebenbestimmungen werden erforderlich, um eine Gefährdung von Bodendenkmälern zu verhindern.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Grabungserlaubnis gemäß § 15 DSchG
Kosten
75,00 €
Bearbeitungsdauer
Abhängig von der Größe des beantragten Gebietes; im Regelfall bis zu 6 Wochen.
Formulare & Broschüren
-
Denkmalrechtliche Verfahren - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Dateigröße: 81,3 Kilobytes -
Grabungserlaubnis - Antrag
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Grabungserlaubnis - Merkblatt für die Suche mit Metalldetektoren
Dateigröße: 31,8 Kilobytes
Externe Links
Zuletzt aktualisiert am: 16.11.2022
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